Hilfeplangespräche und Helfergespräche
Regelmäßig finden gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten, den zuständigen Mitarbeiter des Jugendamts und gegebenenfalls weiteren
Fachinstanzen Hilfeplangespräche statt. Diese Zusammenkünfte dienen dazu festzustellen, welche Hilfeformen geeignet und notwendig sind.
Der Leistungsberechtigte besitzt in diesem Fall ein Wunsch- und Wahlrecht, das es ihm ermöglicht, zwischen verschiedenen Diensten und
Einrichtungen zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe zu äußern (vgl.: § 5, SGBVIII).
Unsere Rolle ist es, alle Beteiligten und notwendigen Systeme zusammen zu führen und dadurch zu vernetzen.
Durch das regelmäßige Fortschreiben der Hilfepläne erreichen wir eine entsprechende und notwendige Evaluation für uns, für das Kind/den
Jugendlichen, für die Eltern, für die Mitarbeiter des Jugendamtes und für alle weiteren Beteiligten, die verdeutlicht, ob unsere geleistete Hilfe
zielgerichtet realisiert worden ist und uns weiterhin ermöglicht, unsere Hilfeform erfolgreich anzupassen. So können wir uns gezielt an den
Bedürfnissen der Kinder/ Jugendlichen und ihrer Familien orientieren.
Neben den Hilfeplangesprächen gibt es auch sogenannte Helfergespräche. Dabei treffen sich alle oder einzelne Helfer aus den verschiedenen
Systemen, um auf fachlicher Ebene über die Hilfe eines Klientensystems zu sprechen.