Grundlage der sozialpädagogischen Arbeit in der Tagesgruppe ist §27 SGB VIII: „Hilfe zur Erziehung in einer Tagesgruppe“.
In dieser Form soll die Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen durch soziales Lernen in der Gruppe, durch die Begleitung der
schulischen Förderung und Elternkooperation unterstützt werden. Auch soll der Verbleib des Kindes oder des Jugendlichen in seiner
Familie gesichert sein.
Die Arbeit findet statt in Bezug auf §8a SGB VIII. Zusätzlich wird es eine Vereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages zur
Kindeswohlgefährdung mit dem Jugendamt des Kreises Borken geben.
Die Vermittlung erfolgt einzig und allein mit dem für die Sorgeberechtigten und Kinder zuständigem Jugendamt.
Die Möglichkeit der Unterbringung in der Tagesgruppe kann auf zwei Wegen erfolgen:
1.Die Sorgeberechtigten wenden sich an das für sie zuständige Jugendamt und beantragen hier die Unterbringung in der Tagesgruppe; „Hilfe
zur Erziehung“.
2.Das Jugendamt schlägt den Sorgeberechtigten die Einrichtung zur Hilfe zur Erziehung vor, wenn diese den Hilfebedarf für angebracht halten.
Die Aufnahme eines Kindes oder Jugendlichen findet in enger Kooperation mit dem zuständigen Jugendamt, den Mitarbeitern der Tagesgruppe,
dem Kind und den Eltern statt. Dies geschieht auf der Basis der Hilfeplanung nach §36 SGB VIII.